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Teil 4

Diplomarbeit:       < Prozessorientierte Mängelbearbeitung >

Strukturelle Voraussetzungen für eine prozessorientierte Mängelbearbeitung

Die Zahl der zu bearbeitenden Mängel bzw. die Komplexität einzelner Mängel sind nur dann und in dem Maß zu bewältigen, wie sie zu ordnen, zu systematisieren und abwicklungstechnisch zu standardisieren sind. Dabei ist (1) der Prozessablauf der Mängelbearbeitung unternehmensübergreifend zu standardisieren, damit jeder in der Mängelbearbeitung Eingesetzte eine Arbeitsordnung hat, aber auch jederzeit prinzipiell vertreten oder ersetzt werden kann. (2) Ausführungskomplexe müssen so dokumentiert werden, dass sie jederzeit zerlegbar und damit einer Ursachenanalyse zugänglich sind. (3) Die Informationen müssen der Art und dem Wert nach so differenziert und exakt abgegrenzt aufbereitet werden, dass sie bei Bedarf jederzeit und “quasi auf Knopfdruck” nach dem Ort und der Art eines Mangels zugeordnet und abgerufen werden können.

Dieses Zielergebnis kann nur in der Weise erreicht werden, dass die oben genannten Kriterien Teil der Organisationsvorgaben bzw. –struktur des Gesamtbetriebes werden. Eine entsprechend abgestimmte und prozessorientierte betriebliche Struktur und Organisation ist Grundvoraussetzung für einen optimierten Bauablauf und spiegelt sich in den Bereichen des Qualitäts- und Projektmanagements, des Risiko-/Chancen- und Wissensmanagements sowie in der Datenverarbeitung und der Mitarbeiterbetreuung wieder. Die Etablierung einer solchen Grundstruktur ist eine Aufgabe der Betriebs- oder Unternehmensorganisation und nicht der Baustellen- bzw. Projektorganisation. Die gesamtbetriebliche Organisations- und Informationsstruktur muss allerdings ihre Entsprechung auf Prozessebene finden, d.h. das Projektmanagement muss sie annehmen und uneingeschränkt auf Projektebene umsetzen.

 

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